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  Sonntag, den 20.05.2012
 
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Bei der Gestaltung der Kindertagesstättenarbeit wirken Eltern, ErzieherInnen und Träger der Einrichtung im Kindertagesstättenausschuss zusammen.
Dem Kindertagesstättenausschuss gehören acht gewählte Elternvertreter, die Leitung der Kindertagesstätte, zwei vom Team gewählte ErzieherInnen und drei Vertreter des Trägers an.

Der Kindertagesstättenausschuss wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n und dessen/deren Stellvertreter/in. Die/der Vorsitzende lädt schriftlich zu den Sitzungen ein, bereitet sie zusammen mit der Leitung vor und leitet sie.

Der Kindertagesstättenausschuss tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, zusammen.

Der Kindertagesstättenausschuss hat den Auftrag, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Eltern zu fördern.

Er kann Anträge stellen und Empfehlungen aussprechen:

  • bei der Beratung von Grundsatzfragen der Erziehung
  • bei der Einstellung von pädagogischem Personal
  • bei der Planung baulicher Maßnahmen
  • bei der Festlegung der Öffnungszeiten und Schließzeiten
  • bei der Gestaltung der Elternarbeit

Die Ausschussmitglieder haben über die bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren - auch nach Beendigung iher Amtszeit -.

 
 
 
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